Ist das Arbeitszeitrecht bei der Arbeit im Homeoffice anwendbar?
Ja! Siehe dazu etwa die Ausführungen von Kollmer in NJW 2023, 473 (476). Problematisch ist vor allem die kurzzeitige Unterbrechung der Freizeit etwa durch das Lesen einer E-Mail, sodass die Ruhezeit nicht eingehalten wird (siehe dazu auch Kollmer, a.a.O. m.w.N.).