Ist bei einer maßregelnden Kündigung (§ 612a BGB) die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers möglich?
Nein, meint das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 27.09.2022 – 2 AZR 5/22, DB 2022, 2999). In den Entscheidungsgründen heißt es:
„Bei einer maßregelnden Kündigung scheidet eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers aus. Das folgt aus § 13 Abs. 2 KSchG. Danach kann bei einer – auch – sittenwidrigen Kündigung allein der Arbeitnehmer einen Auflösungsantrag stellen. Denn es wird lediglich § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG in Bezug genommen. Das gilt auch für eine maßregelnde Kündigung, weil es sich um einen Sonderfall der Sittenwidrigkeit handelt (vgl. BAG 18. November 2021 – 2 AZR 229/21 – Rn. 28; 20. Mai 2021 – 2 AZR 560/20 – Rn. 26).“