Inwieweit ist die nach Kündigung eines Architektenvertrages zu zahlende Vergütung Entgelt i.S. von § 10 Abs. 1 UStG?
Siehe dazu BFH, Urt. v. 26.08.2021 – V R 13/19, DB 2022, 34:
„Die nach Kündigung eines Architektenvertrages zu zahlende Vergütung ist nur insoweit Entgelt i.S. von § 10 Abs. 1 UStG, als sie auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt.“