Startseite | Aktuelles | Inwieweit ist die nach Kündigung eines Architektenvertrages zu zahlende Vergütung Entgelt i.S. von § 10 Abs. 1 UStG?

Inwieweit ist die nach Kündigung eines Architektenvertrages zu zahlende Vergütung Entgelt i.S. von § 10 Abs. 1 UStG?

Inwieweit ist die nach Kündigung eines Architektenvertrages zu zahlende Vergütung Entgelt i.S. von § 10 Abs. 1 UStG?
Frage der Woche
20.01.2022

Inwieweit ist die nach Kündigung eines Architektenvertrages zu zahlende Vergütung Entgelt i.S. von § 10 Abs. 1 UStG?

Siehe dazu BFH, Urt. v. 26.08.2021 – V R 13/19, DB 2022, 34:

„Die nach Kündigung eines Architektenvertrages zu zahlende Vergütung ist nur insoweit Entgelt i.S. von § 10 Abs. 1 UStG, als sie auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt.“

Suchen
Autor(en)
Weitere interessante Artikel