In welchem Umfang ist ein Datenschutzbeauftragter in Deutschland gegen eine arbeitgeberseitige Kündigung geschützt?
Die aufgeworfene Frage ist bislang nicht abschließend zu beantworten. Das liegt vor allem daran, dass aktuell das Verhältnis zwischen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und dem Unionsrecht (= Recht der Europäischen Union) ungeklärt ist.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat aus diesem Grund und anlässlich eines bei ihm anhängigen Verfahrens den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Klärung gebeten (BAG, Beschl. v. 27.04.2021 – 9 AZR 621/19 (A)). Das BAG möchte vom EuGH erfahren, ob ein Angestellter, der das Amt des Datenschutzbeauftragten wahrnimmt, den starken Schutz des deutschen Gesetzes oder nur den der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) genießt. Zudem fragt das BAG, ob die DS-GVO das Arbeitsverhältnis eines Datenschutzbeauftragten überhaupt regeln darf.