Hohe Sorgfaltsanforderungen beim Anfahren vom Fahrbahnrand
Das Landgericht (LG) Saarbrücken hat darauf hingewiesen, dass die hohen Sorgfaltsanforderungen des § 10 S. 1 StVO nach dem Anfahren vom Fahrbahnrand auch dann gelten, wenn das anfahrende Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt bereits zwölf bis 16 Meter zurückgelegt hat (LG Saarbrücken, Urt. v. 23.12.2020 – 13 S 117/20, NJW-Spezial 2021, 298).
Ergänzender Hinweis
In dem durch das LG entschiedenen Fall hat das Gericht – anders als die Vorinstanz – eine hälftige Haftung der Unfallbeteiligten angenommen.