Höhere Bußgelder und Fahrverbot bereits am 21 km/h
Der Bundesrat hat der Novellierung der StVO am 14/02/2020 im Wesentlichen zugestimmt. Die Änderungen sollen in Kürze in Kraft treten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Zukünftig werden Geschwindigkeitsübertretungen von bereits 16 km/h – innerorts wie auch außerorts – mit 1 Punkt bewertet. Bislang erfolgte die Punktebewertung grundsätzlich erst ab 21 km/h Überschreitung.
Geschwindigkeitsübertretungen von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts werden zukünftig mit 1 Monat Fahrverbot geahndet, bisher erst ab 31 bzw. 41 km/h.
Wer keine Rettungsgasse bildet, wird zukünftig mit 200 Euro und 1 Monat Fahrverbot geahndet. Die Tat wird mit 2 Punkten bewertet. Bislang wurde eine Geldbuße von 200 Euro fällig.
Wer eine Rettungsgasse befährt, riskiert zukünftig eine Geldbuße von 240 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte.
Schärfer geahndet werden zukünftig auch Park- und Halteverstöße.
Halten in zweiter Reihe wird mit 55 Euro und bei Behinderung mit 70 EURO sowie 1 Punkt in Flensburg geahndet.
Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen wird ebenfalls mit 55 EURO geahndet, bei Behinderung 70 Euro und 1 Punkt.
Einen weiterführenden Überblick findet man unter dem Link:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-bundesrat.html