Heilung eines Einberufungsmangels
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich zu Frage der Heilung eines Einberufungsmangels bei einer Versammlung von Wohnungseigentümern geäußert (BGH, Urt. v. 11.03.2022 – V ZR 77/21, NJW-Spezial 2022, 385). Im Leitsatz heißt es:
„Der Mangel der Einberufung der Eigentümerversammlung durch einen Nichtberechtigten wird geheilt, wenn sämtliche Wohnungseigentümer an der Versammlung und der Abstimmung teilnehmen; dabei kommt es nicht darauf an, ob den Wohnungseigentümern die fehlende Einberufungsberechtigung bekannt war.“