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Heilung eines Einberufungsmangels

Heilung eines Einberufungsmangels
Aktuelles
05.08.2022

Heilung eines Einberufungsmangels

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich zu Frage der Heilung eines Einberufungsmangels bei einer Versammlung von Wohnungseigentümern geäußert (BGH, Urt. v. 11.03.2022 – V ZR 77/21, NJW-Spezial 2022, 385). Im Leitsatz heißt es:

„Der Mangel der Einberufung der Eigentümerversammlung durch einen Nichtberechtigten wird geheilt, wenn sämtliche Wohnungseigentümer an der Versammlung und der Abstimmung teilnehmen; dabei kommt es nicht darauf an, ob den Wohnungseigentümern die fehlende Einberufungsberechtigung bekannt war.“

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