Hat die Erhöhung des staatlichen Kindergeldes 2023 Auswirkung auf den zu zahlenden Unterhalt ?
Diese Frage kann mit Ja beantwortet werden.
Mit dem Inflationsausgleichgesetz hat der Bundestag am 10.11.2022 beschlossen, dass das staatliche Kindergeld ab Januar 2023 auf 250,00 Euro für jedes Kind steigt. Auch Eltern von volljährigen Studierenden und Auszubildenden steht das erhöhte Kindergeld bis 25 Jahre oder zum Ende ihrer Ausbildung weiterhin zu.
Da das staatliche Kindergeld als Einkommen des Kindes zählt und daher auf den Unterhaltsbedarf im Regelfall jeweils zur Hälfte angerechnet wird, kann ab Januar 2023 ein Betrag i.H.v. 125,00 Euro statt bislang beim ersten und zweiten Kind von 109,50 Euro vom Unterhaltsbedarf in Abzug werden.