Hat der Pflichtteilsberechtigte auch dann einen Anspruch auf Ermittlung des Wertes eines Nachlassgegenstandes, wenn dieser durch den Erben veräußert wurde?
Ja, meint der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 29.09.2021 – IV ZR 328/20). Im Leitsatz heißt es:
„Dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Wertermittlung gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 2, Halbsatz 2 BGB steht nicht der Umstand entgegen, dass der Nachlassgegenstand vom Erben nach dem Erbfall veräußert wurde.“