Hat der Mieter das Recht, die für die Betriebskostenabrechnung maßgeblichen Zahlungsbelege einsehen zu dürfen?
Ja, so sieht das der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung aus dem Jahr 2020 (BGH, Urt. v. 09.12.2020 – VIII ZR 118/19, NJW-Spezial 2021, 129):. Im Leitsatz der Entscheidung des BGH heißt es:
„Das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung erstreckt sich auch auf die zugrundeliegenden Zahlungsbelege.“