Haftungsverteilung bei Unfall mit einem überholenden Kfz
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat entschieden (OLG Koblenz, Urt. v. 08.06.2020 – 12 U 18/20):
Biegen zwei Fahrzeuge hintereinander nach links auf eine Bundesstraße ab, verlangsamt daraufhin das vorne rechtsorientiert fahrende Fahrzeug seine Geschwindigkeit, wobei der Blinker nach links noch von dem vorangegangenen Abbiegevorgang in Betrieb ist, setzt das nachfolgende Fahrzeug daraufhin zum Überholen an und kommt es schließlich zur seitlichen Kollision der Fahrzeuge, weil der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs unmittelbar im Anschluss an eine links liegende Verkehrsinsel über das dort befindliche schraffierte Sperrfeld einen Wendevorgang einleitet, trifft den vorausfahrenden Fahrer eine überwiegende Haftung für die Unfallschäden.