Haftung für den durch einen Verkehrsunfall verursachten Schaden wegen eines herausgeforderten Ausweichens
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden (OLG Hamm, Urt. v. 24.08.2021 – 7 U 81/20, NJW-RR 2022, 177):
„Verursacht der Führer eines Lkw eine Ausweichbewegung eines überholenden Fahrzeugs, ohne dies zu berühren, und kollidierte das überholende Fahrzeug anschließend mit einem Motorrad, erfolgt dieser Unfall bei Betrieb des Lkw (§ 7 Abs. 1 StVG).
In der herausgeforderten Ausweichbewegung liegt grundsätzlich auch kein Verstoß des Ausweichenden gegen § 1 Abs. 2 StVO. Sogar eine nicht optimale Reaktion des Ausweichenden fällt regelmäßig in den Risikobereich des Herausforderers.“