Gleichzeitiges Vorliegen von Anscheinsbeweisen bei den an einem Verkehrsunfall Beteiligten
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hatte sich mit einem Fall zu befassen, in dem gleich zwei Anscheinsbeweise vorlagen (OLG Koblenz, Beschl. v. 15.09.2021 – 12 U 1039/21). Im Leitsatz heißt es:
„1. Ereignet sich ein Verkehrsunfall im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem von dem einen Fahrzeugführer vorgenommen Abbiegevorgang nach links, andererseits aber auch im gleichfalls unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem von dem anderen Fahrzeugführer durchgeführten Einfahrvorgang auf eine Bundesstraße, spricht gegen beide Fahrzeugführer jeweils ein Anscheinsbeweis, so dass sich im Ergebnis zwei Anscheinsbeweise gegenüberstehen mit der Folge, dass keiner der Anscheinsbeweise zur Anwendung zu bringen ist (Gedanke der ´Neutralisierung´).
- Ist im Ergebnis von einem ungeklärten Verkehrsunfallgeschehen auszugehen, führt dies in der Regel zu einer hälftigen Schadensverteilung.“