Gilt das Kündigungsschutzgesetz ab 10,0 Arbeitnehmern?
Nein, das KSchG erfordert nach § 23 KSchG und der dort beschriebenen Zählweise mehr als 10 Arbeitnehmer, nämlich wenigstens 10,25 regelmäßig Beschäftigte. Zudem muss die sog. Wartefrist abgelaufen sein (§ 1 Abs. 1 KSchG).