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Gibt es verfassungsrechtliche Grenzen, wenn der Gesetzgeber rückwirkende rechtsprechungsbrechende Gesetzesänderungen auf den Weg bringt?

Gibt es verfassungsrechtliche Grenzen, wenn der Gesetzgeber rückwirkende rechtsprechungsbrechende Gesetzesänderungen auf den Weg bringt?
Frage der Woche
07.05.2024

Gibt es verfassungsrechtliche Grenzen, wenn der Gesetzgeber rückwirkende rechtsprechungsbrechende Gesetzesänderungen auf den Weg bringt?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat beschlossen (BFH,  Vorlagebeschl. v. 19.10.2023 – IV R 13/22):

„Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) vom 02.06.2021 (BGBl I 2021, 1259) gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes) verstößt, soweit diese Vorschrift die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 und 6 EStG i.d.F. des AbzStEntModG für Wirtschaftsjahre anordnet, die nach dem 31.12.1998 beginnen.“

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Autor(en)


Dietrich Loll, LL.M.
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


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