Gibt es einen Anspruch auf Kindesunterhalt in Höhe von mehr als 200%?
Nein, den gibt es nicht (mehr). Siehe dazu etwa KG, Beschl. v. 10.06.2022 – 16 UF 9/22, NJW-Spezial 2022, 676 f.. Hintergrund ist letztlich die sog. Düsseldorfer Tabelle 2022 und eine darin festgelegte Obergrenze.