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Gibt es die Möglichkeit der isolierten gerichtlichen Bestimmung eines Versammlungsleiters einer Hauptversammlung einer AG?

Gibt es die Möglichkeit der isolierten gerichtlichen Bestimmung eines Versammlungsleiters einer Hauptversammlung einer AG?
Frage der Woche
01.11.2023

Gibt es die Möglichkeit der isolierten gerichtlichen Bestimmung eines Versammlungsleiters einer Hauptversammlung einer AG?

Ja, meint das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.06.2023 – I-3 Wx 83/23 m. krit. Anm. Backhaus in DB 2023, 2360).

Im Leitsatz zu 1.) und 2.) heißt es:

„1. Ein Versammlungsleiter kann in entsprechender Anwendung des § 122 Abs. 3 Satz 2 AktG auch ohne den Erlass einer Ermächtigungsanordnung nach § 122 Abs. 3 Satz 1 AktG dann bestimmt werden, wenn belastbare Anhaltspunkte die dringende Annahme nahelegen, dass der satzungsmäßig berufene Versammlungsleiter die Hauptverhandlung nicht dem Gesetz entsprechend, unvoreingenommen und unparteiisch leiten wird.

  1. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit kann es geboten sein, dem gerichtlich bestimmten Versammlungsleiter nur die Durchführung einzelner Tagesordnungspunkte zu übertragen.“
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Autor(en)


Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


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