Gesetzgeber plant Benachteiligung von Arbeitnehmern
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist es möglich, steuer- und sozialversicherungspflichtige Lohnbestandteile in (teilweise) abgabenfreie Zusatzleistungen umzuwandeln (BFH, Urt. v. 01.08.2019 – VI R 32/18).
Danach ist z. B. ein Gehaltsverzicht mit anschließender Gewährung eines steuerfreien oder pauschal besteuerten Sachbezugs (wie Tankgutscheine oder Job-Tickets) steuerlich anzuerkennen.
Der Gesetzgeber plant in seinem Entwurf vom 16.01.2020 zum Grundrentengesetz diese Lücke
zu schließen.
Sollte der Gesetzesentwurf wie geplant verabschiedet werden, würden für Arbeitnehmer günstige Entgeltumwandlungsmöglichkeiten erschwert oder ganz verhindert werden.