Gehaltsrückforderung wegen nicht erbrachter Arbeitsleistung – zur Darlegungs- und Beweislast
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern hat zur Darlegungs- und Beweislast im Falle durch den Arbeitnehmer angeblich nicht erbrachter Arbeitsleistung entschieden (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 28.09.2023 – 5 Sa 15/23). Im Leitsatz zu 1.) und 2.) heißt es:
„Der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers entfällt ganz oder teilweise, wenn der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommt, es sei denn, die Vergütung ist aus anderen Rechtsgründen fortzuzahlen, z. B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast, dass und in welchem Umfang der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht nicht erfüllt hat. Auf den entsprechenden Prozessvortrag des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer sodann substantiiert zu erwidern. Das gilt auch bei Arbeitsleistungen im Home-Office.“