Gefährdet der Besuch einer Waldorfschule das Kindeswohl?
Das AG Frankenthal ist der Auffassung, dass eine Waldorfschule nicht per se eine das Kindeswohl gefährdende Schulform sei (AG Frankenthal, Beschl. v. 15.06.2020 – 71 F 79/20 eA).
In dem durch das AG entschieden Fall stritten sich die nicht verheirateten Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht darüber, welcher Elternteil über die Einschulung ihres Kindes bestimmen darf. Für das erkennende Gericht ist für die Wahl der richtigen Schule bzw. Schulform das Kindeswohl maßgeblich.