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Führt § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX zu einem Anspruch des Arbeitnehmers auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement?

Führt § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX zu einem Anspruch des Arbeitnehmers auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement?
Frage der Woche
12.02.2022

Führt § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX zu einem Anspruch des Arbeitnehmers auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement?

Nein, meint das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil aus dem Jahr 2021 (BAG, Urt. v. 07.09.2021 – 9 AZR 571/20). Im Leitsatz heißt es:

„§ 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX begründet keinen Individualanspruch der betroffenen Arbeitnehmer auf Einleitung und Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM).“

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Autor(en)

Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt



Rüdiger Soltyszeck, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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