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Findet das AGG auch auf Praktikanten Anwendung?

Findet das AGG auch auf Praktikanten Anwendung?
Frage der Woche
08.06.2024 — Lesezeit: 1 Minute

Findet das AGG auch auf Praktikanten Anwendung?

Ja, das ist möglich, meint das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 23.11.2023 – 8 AZR 212/22 m. Anm. Darm-Tobaben in DB 2024, 1278). Im Leitsatz der Entscheidung des Gerichts heißt es:

„Dem persönlichen Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AGG unterfallen auch Praktikanten, die iSv. § 26 BBiG eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben.“

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Autor(en)


Axel Möller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mail: jena@etl-rechtsanwaelte.de


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