Fahrerlaubnisentzug und MPU
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat zu Fahrerlaubnisentziehung und einer damit im Zusammenhang stehenden medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) entschieden (BVerwG, Urt. v. 7.4.2022 – 3 C 9.21). Demnach darf die Fahrerlaubnisbehörde wegen wiederholter Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss auch dann zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auffordern, wenn eine als Ordnungswidrigkeit einzustufende Zuwiderhandlung nicht geahndet worden ist. Die Fahrerlaubnisentziehung ist nach Einschätzung des Gerichts nicht zu beanstanden, wenn mit hinreichender Gewissheit feststeht, dass der Fahrer das Fahrzeug im trunkenen Zustand geführt hatte.