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ETL-Rechtsanwälte Köln gewinnen vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main für einen Tankstellenunternehmer

ETL-Rechtsanwälte Köln gewinnen vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main für einen Tankstellenunternehmer
Unsere Erfolge
09.02.2024

ETL-Rechtsanwälte Köln gewinnen vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main für einen Tankstellenunternehmer

gewinnen für ihre Mandantin (= Arbeitgeberin) vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main (ArbG Frankfurt a. M., Urt. v. 19.10.2023 – 19 Ca 168/23).

Der klagende Arbeitnehmer war seit 1993 in der Tankstelle seines Bruders angestellt, die im Jahr 2011 von der Beklagten übernommen wurde. Er legte einen auf das Jahr 1993 datierten Arbeitsvertrag vor, in dem eine Tarifgebundenheit mit dem Fachverband des Tankstellen- und Garagengewerbes genannt wurde. Mit der Klage forderte er nun die Anerkennung seiner Eingruppierung in den Tarifvertrag des Einzelhandels Hessen sowie Differenzvergütung, Urlaubs- sowie Weihnachtsgeld aus den Jahren 2019 und 2020.

Das Arbeitsgericht wies die Klage vollständig ab. Das Gericht folgte im Wesentlichen der durch ETL Rechtsanwälte vorgebrachten Argumente.

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Autor(en)


Rüdiger Soltyszeck, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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