ETL-Rechtsanwälte Köln gewinnen vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main
Die ETL-Rechtsanwälte aus Köln (RA Soltyszeck) gewinnen für ihren Mandanten (= Arbeitnehmer) vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main (ArbG Frankfurt am Main, Urt. v. 26.07.2023 – 11 Ca 7376/22).
Nach dem Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung stritten die Parteien über Vergütungs- bzw. Annahmeverzugsansprüche. Das Arbeitsgericht sprach dem Kläger den zuletzt gestellten Zahlungsantrag zu.