ETL-Rechtsanwälte gewinnen erneut gegen die Urlaubskasse des Baugewerbes
Von der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollbehörde informiert hat die Urlaubskasse eine Mandantin der ETL Rechtsanwälte auf Beitragszahlungen in Höhe von mehr als 100.000 Euro in Anspruch genommen. Die Begründung: Die Mandantin habe vor Jahren neben den eigenen gemeldeten Arbeitnehmern auch scheinselbständige Subunternehmer beschäftigt.
Die ETL-Rechtsanwälte haben gegen den Anspruch der Urlaubskasse die Einrede der Verjährung erhoben und eingewandt, dass die Urlaubskasse aus den Umsätzen der Mandantin mit den Subunternehmern nicht einfach auf Brutto-Lohnsummen schließen könne. Ihr Vortrag zur Forderungshöhe sei auch deshalb unschlüssig, weil die Urlaubskasse nicht dargelegt habe, welche Beiträge sie erhalten habe und welche sie nachfordere.
Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat die Klage der Urlaubskasse jetzt abgewiesen (11 Ca 843/21 SK). Wir warten auf die Entscheidungsgründe und darauf, ob die Urlaubskasse gegen das Urteil Berufung einlegen wird.