ETL Rechtsanwälte gewinnen auch in der Berufungsinstanz gegen die Soka-Bau
Das Hessische LAG weist die Berufung der Urlaubskasse des Baugewerbes zurück (Hessisches LAG, Urt. v. 20.01.2022 – 9 Sa 15/19 SK). Damit setzt sich RA Pasler von den ETL Rechtsanwälten aus Rostock auch in der II. Instanz mit seiner Rechtsauffassung durch.
Die Soka-Bau verlangte von der Mandantin der ETL-Rechtsanwälte mehr als 240.000,00 Euro Beiträge. Das Arbeitsgericht hatte die Klage abgewiesen. Dagegen richtete sich die Berufung der Urlaubskasse des Baugewerbes mit der Behauptung, die Mandantin würde arbeitszeitlich überwiegend Bauleistungen erbringen. Unsere Mandantin verteidigte sich wiederholt mit dem Argument, dass ihre in der Zahl deutlich überwiegenden Angestellten mehrheitlich baufremde Verwaltungs – und Verkaufstätigkeiten ausübten. Das Hessische LAG hat in der mündlichen Verhandlung auf die Entscheidung des BAG vom 14.07.2021 verwiesen, in der das BAG die Tätigkeit der Angestellten eines Baubetriebes neu bewertet hat. Die Soka-Bau hat diesen Hinweis ignoriert: Das LAG hat die Berufung folgerichtig zurückgewiesen.