ETL Rechtsanwälte erzwingen bei paritätischem Wechselmodel erfolgreich die Notbetreuung vor dem Verwaltungsgericht (VG Cottbus, Beschl. v. 21.01.2021 – VG 8 L 12/21)
Die ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft – Frau Rechtsanwältin Gabi Wahnschapp – erzwingt vor dem Verwaltungsgericht Cottbus für ihren Mandanten erfolgreich die Notbetreuung in Form einer Hortbetreuung. Der Mandant und die Mutter des gemeinsamen Kindes leben getrennt voneinander und betreuen das Kind im sog. paritätischen Wechselmodell.
Die Besonderheit des Falles lag darin, dass die Antragsgegner (Bürgermeister und Landrat) bestritten hatten, dass beim paritätischen Wechselmodell der Kindesvater gleichermaßen als alleinerziehend zu werten sei. Insoweit konnten sie sich auf eine entsprechende Mitteilung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg v. 13.01.2021 stützen. Das Gericht hält die Einschätzung des Ministeriums für falsch und ist der Argumentation der ETL Rechtsanwälte GmbH gefolgt.
Die Entscheidung ist für die Frage der Notbetreuung bei Eltern, die das Wechselmodell praktizieren, von ausschlaggebender Bedeutung.