ETL-Rechtsanwälte erreichen Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern mit nicht geklärten Impfstatus bei Mandanten!
Die ETL- Rechtsanwälte aus Saarlouis (RA Mondt) konnten erreichen, dass gegenüber Mitarbeitern eines Mandanten aus der Gesundheitsbranche ein Betretungs- und Beschäftigungsverbot aus § 20a IfSG nicht durchgesetzt wurde.
Erreicht wurde dieses durch die Argumentation, dass die Mitarbeiter regelmäßig nachweislich getestet werden, eine FFP2- Maske bei ihrer Tätigkeit tragen und bei einem Beschäftigungsverbot die Versorgungssicherheit der Bevölkerung erheblich gefährdet wäre.