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ETL-Rechtsanwälte erreichen Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern mit nicht geklärten Impfstatus bei Mandanten!

ETL-Rechtsanwälte erreichen Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern mit nicht geklärten Impfstatus bei Mandanten!
Unsere Erfolge
07.12.2022

ETL-Rechtsanwälte erreichen Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern mit nicht geklärten Impfstatus bei Mandanten!

Die ETL- Rechtsanwälte aus Saarlouis (RA Mondt)  konnten erreichen, dass  gegenüber Mitarbeitern eines Mandanten aus der Gesundheitsbranche  ein Betretungs- und Beschäftigungsverbot aus § 20a IfSG  nicht durchgesetzt wurde.

Erreicht wurde dieses durch die Argumentation, dass die Mitarbeiter regelmäßig nachweislich getestet werden, eine FFP2- Maske bei ihrer Tätigkeit tragen  und bei einem Beschäftigungsverbot die Versorgungssicherheit der Bevölkerung erheblich gefährdet wäre.

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Autor(en)


Christopher Mondt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mail: info-uws@etl.de


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