Erzwungener Weiterbeschäftigungsanspruch bei nachträglich erwiesener, wirksamer Kündigung - Folgen für Ansprüche auf Entgeltzahlung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden (BAG, Urt. v. 27.05.2020 – 5 AZR 247/19):
Wird ein gekündigter Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem titulierten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch vorläufig weiter beschäftigt, bestehen keine Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Entgeltzahlung an Feiertagen, wenn sich nachträglich die Kündigung als wirksam erweist.