Erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (BFH, Urt. v. 12.10.2022 – II R 5/20, DB 2023, 625):
„1. Die erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht verletzt nicht den allgemeinen Gleichheitssatz i.S. des Art. 3 Abs. 1 GG.
- Die Regelung bewirkt auch keinen Verstoß gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit.“