Erstmalige Bestellung des Verwalters einer WEG – persönliche Vorstellung des (potentiellen) Verwalters ist erforderlich
Das Amtsgericht (AG) Pforzheim hatte über den Beschluss der Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu entscheiden (AG Pforzheim, Urt. v. 27.02.2024 – 12 C 1654/23). Der Beschluss wurde für ungültig erklärt. Es sei erforderlich gewesen, dass sich der Verwalter im Zuge seiner Bestellung einmal den Eigentümern persönlich vorstellt. Eine bloße Zertifizierung des Verwalters reiche für eine Bestellung nicht aus.