Startseite | Aktuelles | Erstmalige Bestellung des Verwalters einer WEG – persönliche Vorstellung des (potentiellen) Verwalters ist erforderlich

Erstmalige Bestellung des Verwalters einer WEG – persönliche Vorstellung des (potentiellen) Verwalters ist erforderlich

Erstmalige Bestellung des Verwalters einer WEG – persönliche Vorstellung des (potentiellen) Verwalters ist erforderlich
Aktuelles
19.07.2024

Erstmalige Bestellung des Verwalters einer WEG – persönliche Vorstellung des (potentiellen) Verwalters ist erforderlich

Das Amtsgericht (AG) Pforzheim hatte über den Beschluss der Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu entscheiden (AG Pforzheim, Urt. v. 27.02.2024 – 12 C 1654/23). Der Beschluss wurde für ungültig erklärt. Es sei erforderlich gewesen, dass sich der Verwalter im Zuge seiner Bestellung einmal den Eigentümern persönlich vorstellt. Eine bloße Zertifizierung des Verwalters reiche für eine Bestellung nicht aus.

Suchen
Format
Themen
Autor(en)


Holger Pape
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel