Erstattung von Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall bei unbezahlter Werkstattrechnung
Das Landgericht (LG) Saarbrücken hat entschieden (LG Saarbrücken, Urt. v. 22.10.2021 – 13 S 69/21):
„1. Hat der Geschädigte die Reparaturkostenrechnung noch nicht bezahlt, kann der auf Grundlage eines Schadengutachtens erteilte Reparaturauftrag ein Indiz für den erforderlichen Herstellungsaufwand im Sinne § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB sein.
- Das Prognose- und Werkstattrisiko trifft den Schädiger ab Erteilung des Reparaturauftrags und unabhängig davon, ob der Geschädigte die Reparaturrechnung bereits bezahlt hat.“