Erschütterung des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern hat im Leitsatz zu 1.) und 2.) entschieden (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 13.07.2023 – 5 Sa 1/23):
„Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht allein deshalb erschüttert, weil diese einen Zeitraum innerhalb der Kündigungsfrist, insbesondere gegen Ende der Kündigungsfrist betrifft.
Eine zu Beginn der Erkrankung angetretene rund 10-stündige Bahnfahrt eines als Chefarzt beschäftigten Arbeitnehmers zum Familienwohnsitz, um dort die Hausärztin aufzusuchen, lässt ohne Hinzutreten weiterer Umstände die attestierte Arbeitsunfähigkeit nicht fragwürdig erscheinen.“