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Erhöhung Mindestunterhalt für minderjährige Kinder zum 01.01.2022

Erhöhung Mindestunterhalt für minderjährige Kinder zum 01.01.2022
Aktuelles
17.12.2021

Erhöhung Mindestunterhalt für minderjährige Kinder zum 01.01.2022

Die Erhöhung des Mindestunterhalts ist begründet in der Entscheidung des Gesetzgebers in der „Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder“ gem. § 1612a Abs. 1 BGB und führt dazu, dass Kinder der ersten Altersstufe (bis 6 Jahre) ab dem 01.01.2022 nunmehr einen Unterhaltsbedarf in Höhe von 396,00 € statt wie bisher 393,00 € besitzen. Für die Kinder der zweiten Altersstufe (6-12 Jahre) beträgt dieser dann ab dem 01.01.2022 455,00 € statt wie bisher 451,00 € und für die Kinder der dritten Altersstufe (12-18 Jahre) 533,00 € statt wie bisher 528,00 €.

Diese Beträge ergeben sich aus der 4. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2021 veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2021 I, 5066.

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Autor(en)


Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de


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