Erbenstellung trotz Verteilung einzelner Nachlassgegenstände auf mehrere Personen
Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat eine Alleinerbeneinsetzung der Lebensgefährtin des Erblassers trotz Verteilung einzelner Nachlassgegenstände auf mehrere Personen angenommen, weil die ihr zugewandten Vermögenswerte aus Sicht des Erblassers den wesentlichen Teil seines Nachlasses darstellten und sie nach dem Testament auch für „Beerdigung und Folgekosten“ verantwortlich zeichnen sollte (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 30.03.2022 – 5 W 15/22, NJW-Spezial 2022, 360).