Entziehung der Fahrerlaubnis trotzt noch laufenden Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat entschieden (OVG Lüneburg, Urt. v. 10.08.2020 – 12 LB 64/20, NJW 2020, 3475):
Wurde bei der Ermittlung des Punktestandes, der einer Fahrerlaubnisentziehung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem zu Grunde lag, eine durch rechtskräftigen Bußgeldbescheid geahndete Zuwiderhandlung berücksichtigt, so entfallen die Voraussetzungen für diese Berücksichtigung rückwirkend, wenn dem Fahrerlaubnisinhaber Wiedereinsetzung in die Frist für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gewährt wird.