Entziehung der Fahrerlaubnis
Der Verwaltungsgerichthof (VGH) München hat entschieden (VGH München, Beschl. v. 13.01.2022 – 11 CS 21.2794):
„Die möglichst zeitnah zu ergreifenden Maßnahmen der Ermahnung und Verwarnung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem werden nicht schon durch Mitteilungen des Betroffenen oder seines Bevollmächtigten an die Fahrerlaubnisbehörde ausgelöst, sondern erst durch die dem Kraftfahrt-Bundesamt obliegende Übermittlung vorhandener Eintragungen aus dem Fahreignungsregister.“