Elektronische Zeiterfassung und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat entschieden (LAG Hamm, Beschl. v. 27.08.2021 – 7 TaBV 79/20):
„Dem Betriebsrat steht bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht zu (Abweichung BAG, Beschluss vom 28.11.1989, 1 ABR 97/88).“
Ergänzende Hinweise
Die sehr weitreichende Entscheidung des LAG steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des BAG. Da das LAG die Rechtsbeschwerde zum BAG zugelassen hat, wird vermutlich das BAG das letzte Wort haben.