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Dürfen Kost und Logis auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden?

Dürfen Kost und Logis auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden?
Frage der Woche
23.05.2023

Dürfen Kost und Logis auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden?

Nein, meint das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 25.04.2023 – 9 AZR 253/22 [aus der Pressemitteilung des Gerichts v. 25.04.2023):

„Auf den gesetzlichen Mindestlohn sind Kost und Logis nicht anzurechnen. Der gesetzliche Mindestlohn bezweckt die Existenzsicherung durch Arbeitseinkommen als Ausdruck der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG).“

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Dr. Stefan Müller-Thele
Rechtsanwalt

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