Dürfen Kost und Logis auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden?
Nein, meint das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 25.04.2023 – 9 AZR 253/22 [aus der Pressemitteilung des Gerichts v. 25.04.2023):
„Auf den gesetzlichen Mindestlohn sind Kost und Logis nicht anzurechnen. Der gesetzliche Mindestlohn bezweckt die Existenzsicherung durch Arbeitseinkommen als Ausdruck der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG).“