Diskriminierung eines (potentiellen) Bankkunden durch eine Bank bzw. Sparkasse
Das Amtsgericht (AG) Kassel hat – im Orientierungssatz nachzulesen – wie folgt entschieden (AG Kassel, Urt. v. 07.09.2023 – 435 C 777/23):
„Die Ablehnung eines Kreditkartenvertrages wegen des Alters eines 88-jährigen potentiellen Neukunden, der über ein den Verfügungsrahmen des beabsichtigten Vertrages um deutlich mehr als das doppelte hinausgehendes Monatseinkommen verfügt, stellt eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung wegen des Alters dar. Eine Entschädigung in Höhe von 3.000,00 EUR hierfür ist angemessen.“