Die erneute rechtliche bzw. gerichtliche Bewertung eines Ehevertrages ist trotz rechtskräftiger Entscheidung möglich!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die rechtskräftige Beurteilung eines Ehevertrags als sittenwidrig zwar nicht durchbrochen werden könne. Durch geänderte Umstände könne aber eine Neubewertung notwendig werden (BGH, Beschl. v. 17.03.2021 – XII ZB 221/19). Demnach muss die Berufung auf einen Ehevertrag, in dem gegenseitiger nachehelicher Unterhalt ausgeschlossen wurde, im Rahmen eines Abänderungsverfahrens nicht mehr rechtsmissbräuchlich sein.
In dem durch den BGH entschiedenen Fall ging es um nachehelichen Unterhalt einer Hausfrau, die inzwischen eigenes Einkommen hatte.