Der Rechtsstreit Bobic ./. Hertha gehört vor das Landgericht!
Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat den Rechtsstreit des vormaligen Geschäftsführers der Hertha BSC Verwaltung GmbH, Fredi Bobic, gegen den Fußballverein an das nach Einschätzung des Arbeitsgericht zuständige Landgericht verwiesen (ArbG Berlin, Beschl. v. 30.03.2023 – 41 Ca 1884/23)
In der knappen Pressemitteilung Nr. 15/23 des Gerichts v. 05.05.2023 heißt es:
„Das Arbeitsgericht Berlin hat durch Beschluss vom 30. März 2023 den Rechtsstreit des vormaligen Geschäftsführers der Hertha BSC Verwaltung GmbH, Fredi Bobic, in dem dieser sich gegen eine außerordentliche und ordentliche Kündigung wendet, an das Landgericht Berlin, Kammer für Handelssachen, verwiesen. Der Beschluss ist rechtskräftig.“