Datenschutz unter Wohnungseigentümern
Das Landgericht (LG) Landshut hat entschieden (LG Landshut, Urt. v. 06.11.2020 – 51 O 513/20):
„Wird den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Verwalter der Name eines Wohnungseigentümers wegen eines Legionellenbefalls in dessen Wohnung genannt, verstößt das nicht gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen der DS-GVO.“