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Datenschutz im Home Office

Das haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beachten!
Datenschutz im Home Office
Aktuelles
02.05.2020

Datenschutz im Home Office

Das haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beachten!

Aufgrund der Corona-Pandemie haben viele Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer zum Schutze vor einer Ausbreitung des Virus spontan ins Home Office geschickt. Dabei gilt für den Arbeitgeber als Verantwortlichen nunmehr insbesondere die Pflicht, die Daten der Kunden vor Datenschutzverletzungen zu schützen. Arbeitgeber sollten in diesem Zusammenhang eine Neuregelung zum Datenschutz treffen, um den neuen Umständen gerecht zu werden.

Folgende Maßnahmen sind zu empfehlen:

  1. Schaffung eines sicheren Zugangs zum Arbeitsnetzwerk bspw. über einen VPN-Tunnel
  2. Verschlüsselung der Übertragung im Transit als auch im Unternehmensnetzwerk
  3. Passwortschutz (lange Passwörter mit Zahlen, Sonderzeichen, wahllose Buchstabenfolge)
  4. Protokollierung und Überwachung von Zugängen (Prozesse schaffen)
  5. Home Office- Richtlinie/ Betriebsvereinbarung erstellen, die den Mitarbeitern Handlungsanweisungen und Prozesse  zur datensicheren Nutzung von Home Office vorgibt
  6. Ausschluss der Nutzung eigner Geräte des Arbeitnehmers, Zurverfügungstellung von Arbeitsmitteln
  7. Verpflichtungserklärung vom Arbeitnehmer einholen
  8. Aufklärung über Phishing-Mails

Um einen datenschutzsicheren Umgang zu gewähren, sollten auch dem Arbeitnehmer Pflichten auferlegt werden. Diese sind in einer Richtlinie durch den Arbeitgeber festzuhalten und unbedingt vom Arbeitnehmer einzuhalten:

  1. Schutz des Arbeitsplatz-Zuganges vor Unberechtigten, z.B. von Familienmitglieder, Mitbewohnern, Besuch
  2. vertrauliche Telefonate allein führen
  3. Nutzung von öffentlichem WLAN ist zu untersagen
  4. keine private Speicherung von dienstlichen Daten
  5. Untersagung Weiterleitung E-Mails auf privaten Account des Arbeitnehmers
  6. Druck-Verbot von dienstlichen Daten
  7. geschützte Verwahrung von sensiblen Daten, z.B. Verwahrung in einem abgesperrten Schrank, Verschlüsselung von mobilen Datenträgern

Das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) gibt weitere Empfehlungen und Tipps, wie die Sicherheit der Daten beim mobilen Arbeiten gewährt werden kann:

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Autor(en)


Annette Hochheim
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Sozialrecht

Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de


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