Darf ein GmbH-Geschäftsführer seine Vergütung eigenmächtig anpassen?
Nein, darf er nicht (OLG Brandenburg, Urt. v. 24.01.2024 – 7 U 2/23). Die Entscheidung über die Höhe der Vergütung obliegt nach Meinung des Gerichts der Gesellschafterversammlung. Dies gelte auch dann, wenn eine höhere Vergütung angemessen wäre.