Darf deutsches Arbeitsrecht für einen Arbeitnehmer, der in Deutschland arbeitet, arbeitsvertraglich ausgeschlossen werden und stattdessen österreichisches Recht vereinbart werden?
Ja, grundsätzlich geht das! Siehe dazu v. a. Art. 8 Abs. 1 Rom I VO (Kapitel II – Einheitliche Kollisionsnormen):
Individualarbeitsverträge unterliegen dem von den Parteien nach Artikel 3 gewählten Recht (freie aber ausdrückliche Rechtswahl). Die Rechtswahl der Parteien darf jedoch nicht dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der Schutz entzogen wird, der ihm durch Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das nach den Absätzen 2, 3 und 4 des vorliegenden Artikels mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
Daher dürfte grundsätzlich österreichisches Arbeitsrecht Anwendung finden können.