Darf der Vermieter einer Wohnung mit Blick auf die Inflation die Miete auf Werte oberhalb der Werte des Mietspiegels anheben?
Nein, meint das Landgericht (LG) München I (LG München I, Beschl. v. 17.07.2024 – 14 S 3692/24). Die Inflation für sich ist daher nach dieser Auffassung kein Grund für die Erhöhung der Wohnungsmiete.