Darf der Energieversorger einseitig die Abschlagzahlungen seiner Kunden erhöhen?
Grundsätzlich nein, meint das Landgericht (LG) Berlin (LG Berlin, Urt. v. 01.09.2022 – 52 O 117/22). Das Gericht hat dem Energieversorger EnStroGa untersagt, Abschlagszahlungen seiner Kunden während des Abrechnungszeitraums einseitig und ohne wirksame Preiserhöhung anzuheben.
Das Urteil geht auf die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zurück. Diese hatte gegen Erhöhungen der monatlichen Abschläge durch den Stromanbieter geklagt.