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Darf der Energieversorger einseitig die Abschlagzahlungen seiner Kunden erhöhen?

Darf der Energieversorger einseitig die Abschlagzahlungen seiner Kunden erhöhen?
Frage der Woche
07.10.2022

Darf der Energieversorger einseitig die Abschlagzahlungen seiner Kunden erhöhen?

Grundsätzlich nein, meint das Landgericht (LG) Berlin (LG Berlin, Urt. v. 01.09.2022 – 52 O 117/22). Das Gericht hat dem Energieversorger EnStroGa untersagt, Abschlagszahlungen seiner Kunden während des Abrechnungszeitraums einseitig und ohne wirksame Preiserhöhung anzuheben.

Das Urteil geht auf die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zurück. Diese hatte gegen Erhöhungen der monatlichen Abschläge durch den Stromanbieter geklagt.

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Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


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