Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber eine Abmahnung aussprechen, wenn der Arbeitnehmer seiner Nachweispflicht nach der 3G-Regel nicht nachkommt?
Ja! Der Arbeitnehmer verstößt gegen eine sog. Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis und begeht damit eine in der Regel auch vorwerfbare Pflichtverletzung.
Achtung: In einem Kleinbetrieb im Sinne von § 23 KSchG ist die Abmahnung nur im Ausnahmefall rechtlich verlangt und daher von den Umständen des Einzelfalls abhängig zu machen. Auch in anderen, besonders gelagerten Fällen kann die Abmahnung – insbesondere im Hinblick auf eine durch den Arbeitgeber ins Auge gefasste Kündigung des Arbeitsverhältnisses – entbehrlich sein.
Siehe dazu auch Kleinebrink, DB 2022, 392 (394 f.).